Die meisten Mitarbeiter:innen in den Pressestellen und Leitungen von #Hochschulen und #Forschungsinstituten sind Beamtinnen und #Beamte.
Als solche sind sie nach dem #Beamtenstatusgesetz verpflichtet, sich für den Erhalt der freiheitlich-demokratische Grundordnung einzusetzen (§ 33 BeamtStG, https://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenstatusgesetz).
Auf der X-Plattform werden u.a. volksverhetzende, antisemitische Posts in großer Zahl verbreitet, wie @hateaid und die European Union of Jewish Students (#EUJS) in ihrer Klage gegen #X vor dem Landgericht Berlin ausführen
https://hateaid.org/twitter-grundsatzprozess-antisemitismus/
Es ist nicht nachvollziehbar, wie ein Pressesprecher der #HelmholtzGemeinschaft sich für die Nutzung eines Mediums aussprechen kann, auf dem massiv Volksverhetzung stattfindet. Sofern er auch Beamte ist, verstößt er damit gegen seine dienstlichen Pflichten.