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#Netzwerkdurchsetzungsgesetz

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Moin am Montag.

Mal wieder ein paar Gedanken meinerseits, diesmal zum Thema #Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz #NetzDG.

Info siehe #Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Das NetzDG bezieht sich auf soziale Netzwerke im #Internet mit mindestens zwei Millionen Nutzenden (Mitgliederkonten).

Weiß jemand, inwieweit das "kommerziell" dabei juristisch definiert und gefaßt ist?

Wird das z.B. auf mastodon.social anwendbar sein? Eine Instanz, die sich allmählich der Zwei-Millionen-Grenze annähert? Oder auf den oder die Betreiber? (mastodon.social und mastodon.online zusammen befinden sich noch viel näher an der Zwei-Millionen-Grenze).

Wird #Serversoftware wie #Mastodon Funktionen erhalten, die die Einhaltung der Auflagen des NetzDG unterstützen?

CC:
@Mastodon@mastodon.social
@Gargron@mastodon.social

de.wikipedia.orgNetzwerkdurchsetzungsgesetz – Wikipedia
Antwortete im Thread

@stdevel @ueckueck @w4tsn

Am Ende fiel mir noch etwas auf. Im Mündlichen passieren solche Fehler natürlich leicht: #NetzDG steht nicht für #NetzwerkDurchsuchungsGesetz, sondern für #NetzwerkDurchsetzungsGesetz. Aber wenn ich richtig im Bilde bin, könnt ihr das gleich wieder vergessen, weil große Teile davon durch den #DigitalServicesAct #DSA der EU abgelöst wurden.

Unterm Strich finde ich es aber wichtig festzuhalten, dass man keinen Rechtsanwalt oder ein Jurastudium braucht, um eine Instanz im Fediverse zu betreiben. @digitalcourage betreibt inzwischen 4 Instanzen und hatte deswegen noch nie Behördenanfragen.

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