Mit den milden Temperaturen der letzten Tage und der zunehmenden Tageslänge beginnen die ersten #Bäume, #Büsche und #Sträucher auszutreiben.Wer im #Garten arbeitet, sollte die gesetzliche #Schonzeit beim Pflege- und Rückschnitt von Sträuchern und Hecken beachten, die vom 1. 03.bis zum 30. 09. gilt.
Da ein vogelfreundlicher Heckenschnitt schwer umzusetzen ist, appelliert der #NABU Hessen Schnitte nicht in der Hauptbrutzeit von März bis Juni durchzuführen.
https://hessen.nabu.de/modules/presseservice/index.php?popup=true&db=presseservice_hessen&show=8482