Bundestagsabgeordnete sind weder Heilige noch immer Musterschülerinnen und -schüler. Es kann durchaus vorkommen, dass sie die Plenarsitzungen schwänzen, stören oder andere Abgeordnete beleidigen. Ein solches Verhalten kann dazu führen, dass sie zur Ordnung gerufen werdenoder sogar mit einer Geldstrafe oder einem Ausschluss von Sitzungen belegt werden.