Das gilt aber mindestens genauso, wenn das #Wahlsystem nach der Wahl in der #Wahlprüfung verändert würde; eine #Neufeststellung nach veränderten Regeln halt ich schon deshalb für ausgeschlossen (in #Hessen, wo es auch nur eine Auslegungsfrage war, hat sich das Problem nicht gestellt, weil es damals im Ergebnis keinen Unterschied gemacht hat, sondern erst bei der folgenden #ltwhe23). [4/6]