Viele Urkunden aus dem ersten Jahrtausend sind nicht im Original, sondern ausschließlich in abschriftlicher Form überliefert. Die älteste Papsturkunde des Hessischen Landesarchivs, mit der Papst Zacharias im Jahr 751 das Kloster #Fulda unmittelbar der römischen Kirche unterstellte und ihm seine Besitzungen garantierte, ist in den Fuldaer Beständen nur als inhaltlich überarbeitete Kopie des 10. Jahrhunderts erhalten geblieben (HStAM, Best. Urk. 75 Nr. 1: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=v75745). #ÄltesteStücke