Volkszählung 2022: Klage gegen das Hessische Statistische Landesamt geht in die mündliche Verhandlung. Insbesondere wegen:
Verletzung der Informationspflichten aus Art14 #DSGVO im Zusammenhang der Vorabübermittlung personenbezogener Daten aller Bürger von den Meldeämtern hin zu den statistischen Erhebungsstellen im Vorfeld zum #Zensus2022.