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Unser Fazit nach der Lektüre der zum en der lautet: Nicht machbar.

Das wird ein Thread, der nach und nach gefüllt wird. Wer gleich mehr lesen will, kann das hier tun:

esistzulaut.org/assets/files/2

@bmdv

1/

Zum Lärmschutz sagt die zum der :

"Das Konzept ist nicht auf Vollschutz ausgelegt,
sondern auf eine Verhältnismäßigkeit, die
durchaus Grenzüberschreitungen zulässt." S. 120

2/

"Die Berechnungen mit LS-Wänden bis 10 m Höhe [das ist geplant für den bebauten Bereich in Griesheim und Goldstein] zeigen Grenzwertüberschreitungen von 49 dB(A) nachts in weiten Bereichen der angrenzenden Wohngebiete und Überschreitungen der grundrechtlichen
Zumutbarkeitsschwelle von 70/60 dB(A) tags/nachts der Wohngebiete unmittelbar an
der A 5." S. 131

3/

"Der Bau von Einhausungen* erfordert andere Arbeitsräume als ein normaler Streckenausbau.
Längerdauernde Sperrungen von Anschlussstellen sind unvermeidbar." S. 131

*Einhausung = Tunnel, der über die Autobahn gebaut wird

4/

BI Gegen den A5-Ausbau in Ffm

"Daher muss weiterführend geprüft werden, ob Einhausungen unter den vorhandenen Randbedingungen betriebstechnisch (Bau- und
Endzustand) möglich sind. Die hohen Ein- und Ausfahrverkehrsstärken und die vielen Fahrstreifen liegen außerhalb der in den
Richtlinien dokumentierten Erfahrungsbereichen" S. 131


5/

"Die Wahl von Einhausungen in diesem Bereich kann letztendlich nur durch eine vertiefte technische Machbarkeit[sstudie] […]sowie durch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung nach BImSchG §41(2) […] beurteilt werden." S. 132

6/

BImSchG §41 (2) sagt aus:

Ist es zu teuer und zu kompliziert? Lasst den Lärmschutz bleiben!

Absatz 1 sagt aus: Bei einer Erweiterung ist Lärmschutz sicherzustellen.

Absatz 2: "Absatz 1 gilt nicht, soweit die Kosten der
Schutzmaßnahme außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen würden."

gesetze-im-internet.de/bimschg

6a/

www.gesetze-im-internet.de§ 41 BImSchG - Einzelnorm