Unser Fazit nach der Lektüre der #Machbarkeitsstudie zum #10spurig en #Ausbau der #A5 lautet: Nicht machbar.
Das wird ein Thread, der nach und nach gefüllt wird. Wer gleich mehr lesen will, kann das hier tun:
https://www.esistzulaut.org/assets/files/2024_BI-BUND-Machbarkeitsstudie.pdf
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Zum Lärmschutz sagt die #Machbarkeitsstudie zum #Ausbau der #A5:
"Das Konzept ist nicht auf Vollschutz ausgelegt,
sondern auf eine Verhältnismäßigkeit, die
durchaus Grenzüberschreitungen zulässt." S. 120
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"Die Berechnungen mit LS-Wänden bis 10 m Höhe [das ist geplant für den bebauten Bereich in Griesheim und Goldstein] zeigen Grenzwertüberschreitungen von 49 dB(A) nachts in weiten Bereichen der angrenzenden Wohngebiete und Überschreitungen der grundrechtlichen
Zumutbarkeitsschwelle von 70/60 dB(A) tags/nachts der Wohngebiete unmittelbar an
der A 5." S. 131
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"Der Bau von Einhausungen* erfordert andere Arbeitsräume als ein normaler Streckenausbau.
Längerdauernde Sperrungen von Anschlussstellen sind unvermeidbar." S. 131
*Einhausung = Tunnel, der über die Autobahn gebaut wird
#Machbarkeitsstudie #StoppA5Ausbau
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"Daher muss weiterführend geprüft werden, ob Einhausungen unter den vorhandenen Randbedingungen betriebstechnisch (Bau- und
Endzustand) möglich sind. Die hohen Ein- und Ausfahrverkehrsstärken und die vielen Fahrstreifen liegen außerhalb der in den
Richtlinien dokumentierten Erfahrungsbereichen" S. 131
"Die Wahl von Einhausungen in diesem Bereich kann letztendlich nur durch eine vertiefte technische Machbarkeit[sstudie] […]sowie durch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung nach BImSchG §41(2) […] beurteilt werden." S. 132
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BImSchG §41 (2) sagt aus:
Ist es zu teuer und zu kompliziert? Lasst den Lärmschutz bleiben!
Absatz 1 sagt aus: Bei einer Erweiterung ist Lärmschutz sicherzustellen.
Absatz 2: "Absatz 1 gilt nicht, soweit die Kosten der
Schutzmaßnahme außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen würden."
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__41.html
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